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Wo bekomme ich mein Visum?
Das einfache Touristenvisum erhält man an allen Flug- und Seehäfen Ägyptens. Für längere Aufenthalte oder mehrmaligen Besuch im Jahr kann man ein Langzeitvisum bei der ägyptischen Botschaft in Berlin oder den Konsulaten in Hamburg und Frankfurt beantragen.
Was benötige ich für das Visum?
Zur Einreise benötigt man einen Reisepaß, Kinderreisepaß, Kinderausweis oder Personalausweis (hier jedoch mit einem zusätzlichen Paßbild), die ausgefüllte Einreiseerklärung (A.R.E.) und die Visamarken für das große Visum.
Für alle Reisedokumente gilt, daß sie noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen.
Benötigen Kinder auch ein Visum?
Wenn sie mit eigenen Ausweisen/Pässen einreisen, ja! Sind sie in einem Paß der Eltern eingetragen (mit Bild), so benötigen sie kein gesondertes Visum.
Wo erhalte ich die Visamarken?
Entweder von den Agenturen der Reiseveranstalter vor Ort oder am Bankschalter in den Ankunftsgebäuden.
Was kostet das Visum?
Das einfache Touristenvisum (28Tage) kostet derzeit 15 US$ oder entsprechend 13 Euro. Bei vielen Reiseveranstaltern sind die Kosten aber bereits includiert, so daß man sich die Marken an den entsprechenden Serviceschaltern einfach abholen kann. Andere Veranstaltern können die Marken für die Einreise z.T. gegen eine Servicepauschale (Visagebühr zzgl. 7 bis 12 Euro) "organisieren". Als Reisender ist man hingegen nicht unbedingt verpflichtet diese abzunehmen, sondern kann sich die Marken am Bankschalter kaufen.
Bitte unbedingt die Hinweise in den Reiseunterlagen beachten oder im Zweifelsfall sich direkt beim Reiseveranstalter erkundigen. Wenn man sich das Visum selber besorgen will, dann empfiehlt es sich dem Reiseveranstalter dieses mitzuteilen, um damit eventuellen Diskussionen vor Ort zu entgehen.
Weitere Informationen gibt es bei der Äyptischen Botschaft und dem Auswärtigem Amt in Berlin.Wenn Sie sich in Grenznähe zu Libyen (z.B. Safari durch Wüste nach Siwa) aufhalten, so benötigen Sie für die Genehmigungen weitere Passbilder. Es ist empfehlenswert, ausreichend Kopien der Reisedokumente vorzubereiten.
Wenn Sie sich in Grenznähe zu Libyen (z.B. Safari durch Wüste nach Siwa) aufhalten, so benötigen Sie für die Genehmigungen weitere Passbilder. Es ist empfehlenswert, ausreichend Kopien der Reisedokumente vorzubereiten.
Israelische Einreisestempel werden nicht als Grund für eine Einreiseverweigerung gewertet. Andererseits kann ein ägyptischer Sichtvermerk bei einer Landeinreise nach Israel zu einer Einreiseverweigerung in die arabischen Nachbarländer führen. Bitte kontaktieren Sie hierzu die auswärtigen Vertretungen beider Länder! Einfacher und sicherer ist es, sich für Reisen nach/von Isreal einen zweiten Reisepass zu besorgen. Visaerteilungen und Einreisen in Länder der arabischen Liga sind dann problemlos.
Wenn Sie über Taba von Israel aus einreisen, erhalten Sie am Grenzübergang kein Vollvisum, sondern nur ein 14 Tage gültiges Sinai-Visum. Wollen Sie auf das ägyptische Festland weiterreisen, so müssen Sie sich das Vollvisum bereist im Heimatland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Elat besorgen (US-$ 15).
Anreise per Flugzeug
Die Anreise erfolgt über die Flughäfen von Kairo (CAI), Luxor (LXR), Sharm el Sheikh (SSH) und Hurghada. Es ist in der Zukunft denkbar, dass auch weitere Badeorte mit Direktflugmöglichkeiten (Charterflüge) ausgestattet werden. Von den geannnten Flughäfen können auch die Flughäfen in Kairo, Luxor und Assuan erreicht werden. Von Kairo bzw. Assuan aus sind auch weitere Regionalflughäfen erreichbar, so z.B. Alexandria, Asyut, el-Charga mit EgyptAir
Zollbestimmungen für Ägypten
Zollbestimmungen bei der Einreise
Vom Zoll befreit sind alle gebrauchten und persönlichen Gegenstände, die Sie mitbringen. Dazu zählen alle mitgebrachten: Fotoapparate, Videokameras, Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Computer, Radios, Audiogeräte, Operngläser, Juwelen... u. v. m., egal welchen Wert diese Gegenstände haben. Manche Gegenständen werden bei der Einreise schon mal im Pass vermerkt, einfach zur Kontrolle bei der Ausreise. Man kann dem zuständigen Zoobeamten eine Bestätigung in 2-facher Ausfertigung vorlegen, wobei Sie das Original bei der Ausreise vorweisen müssen.
Ebenfalls zollfrei und steuerfrei sind Genuss- und Nahrungsmittel wie 1 Liter Spirituosen, 1 Stange Zigaretten und Medikamente für den eigenen Gebrauch. Sollten Sie bei der Einreise mehr mitnehmen, kommen Sie wohl um den Zoll in Ägypten nicht herum.
Kaufen Sie Produkte in Duty-Free-Shops, dürfen diese den Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten, ansonsten wird verzollt. Darüber hinaus muss die Ware innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft gekauft werden - also Kassenbeleg behalten.
Zollbestimmungen bei der Ausreise
Natürlich dürfen Sie alle Dinge, die Sie schon bei der Einreise mitgebracht haben und die in Ihrer Zollerklärung erwähnt sind wieder mitnehmen. Desweiteren dürfen Sie auch Geschenke und Souvenirs mitnehmen, unter der Voraussetzung, dass diese für den privaten Gebrauch gekauft wurden und nicht zum Handeltreiben. Produkte, die Sie beispielsweise auf dem Khan-El-Khalili Basar gekauft haben, können Sie auch durch den Händler ins Ausland schicken lassen. Auch die Reiseagenturen und Reiseveranstalter dürfen für Sie die gekaufte Ware exportieren.
Bei Ihrer Ausreise aus Ägypten dürfen Sie nicht mehr als 1.000 Ägyptische Pfund in Geldscheinen mitnehmen.
Zollbestimmungen bei der Ausreise
Natürlich dürfen Sie alle Dinge, die Sie schon bei der Einreise mitgebracht haben und die in Ihrer Zollerklärung erwähnt sind wieder mitnehmen. Desweiteren dürfen Sie auch Geschenke und Souvenirs mitnehmen, unter der Voraussetzung, dass diese für den privaten Gebrauch gekauft wurden und nicht zum Handeltreiben. Produkte, die Sie beispielsweise auf dem Khan-El-Khalili Basar gekauft haben, können Sie auch durch den Händler ins Ausland schicken lassen. Auch die Reiseagenturen und Reiseveranstalter dürfen für Sie die gekaufte Ware exportieren.
Bei Ihrer Ausreise aus Ägypten dürfen Sie nicht mehr als 1.000 Ägyptische Pfund in Geldscheinen mitnehmen.
Zollbestimmungen bei der Einreise (Europa)
Reisende können Waren abgabenfrei aus einem Drittland nach Deutschland einführen. Die betreffenden Waren müssen mit sich geführt werden und für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sein. Abgabefrei sind 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak. 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein, Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder 2 Liter Schaumweine/Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine. 500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee. 50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette.
Waren, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland eingeführt werden sind neben den genannten Beschränkungen bis zu einem Wert von EUR 175 zollfrei.
Artenschutz
Das Thema Artenschutz wird bei den meistens Urlauber unterschätzt. Es gibt eine große Vielzahl an Tieren, Tierprodukten und Pflanzen welche Sie nicht aus dem Ausland ausführen bzw. nach Europa einführen dürfen. Eine genaue Aufstellung der unter Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren finden Sie unter folgendem Link : Artenschutz im Urlaub
www.zoll.de
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